Mietbedingungen

Mietbedingungen

1. Die Mietgeschäfte erfolgen auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie auf unserer Webseite
www.thiel-maschinenvermietung.de

2. Mit der Auslieferung beginnt der Mietzeitraum und endet mit der vollständigen Rücklieferung auf unserem Betriebshof. Mit der Rückgabe endet zudem die Haftung des Mieters.

3. Der Mindestmietzeitraum beträgt einen Tag. 8 Betriebsstunden entsprechen einem Miettag. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Als Mietzeit gilt zudem wenn sich das angemietete Mietobjekt nicht auf unseren Betriebshof befindet.

4. Die Maschinen werden vollgetankt sowie gereinigt ausgeliefert/übergeben und müssen vom Mieter ebenfalls vollgetankt und gereinigt zurückgegeben werden. Fehlmengen werden separat berechnet. Die anfallenden Kraft- und Schmierstoffe während der Miete stellt der Mieter.

5. Der Mieter versichert mit Unterschrift des Mietvertrages die sachgerechte Verwendung des Mietobjekts sowie die fachgerechte tägliche Maschinenwartung.

6. Etwaige entstehende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.

7. Die tägliche Versicherungspauschale ist im Mietpreis enthalten. Eigenversicherung nach Absprache.
– Selbstbeteiligung pro Schadensfall 2.500,-€, bei Verwendung der Maschine zu Abbrucharbeiten sowie bei Einsatz eines Abbruch-/Sortiergreifers verdoppelt sich die Selbstbeteiligung. Im Falle des Diebstahls beträgt
der Selbstbehalt 30% vom aktuellen Zeitwert des Mietobjektes.
– Schäden an Reifen und Gummiketten sind im Mietpreis und der Versicherung nicht enthalten.

8. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Bei Erscheinen einer neuen Mietpreisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.

10. Transportkosten werden nach Aufwand berechnet.

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